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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) mit gesetzlichen Informationen
(Stand: 08.12.2023)

I. AGB Online-Shop

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragspartner
  3. Angebot und Schritte zum Vertragsschluss
  4. Preise und Versandkosten
  5. Lieferung
  6. Zahlung
  7. Eigentumsvorbehalt
  8. Vertragssprache
  9. Vertragstextspeicherung
  10. Bestellvorgang
  11. Kundendienst
  12. Widerrufsrecht
  13. Gewährleistung und Garantien
  14. Haftung
  15. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG
  16. Schlussbestimmungen

II. Besondere Geschäftsbedingungen für digitale Produkte

  1. Vertragsgegenstand
  2. Vertragsschluss
  3. Widerrufsrecht
  4. Zahlung

III. Allgemeine Geschäftsbedingungen der SCHUFA


I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Online-Shop

Die nachstehenden AGB von Haus & Grund Baden, Landesverband Badischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. (im Folgenden: „Haus & Grund Baden“) enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr.


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen der Online-Shops von Haus & Grund Baden (www.hug-baden. de, www.hausundgrund-mietvertrag.de und www.hausundgrund-onlineprodukte.de) an Verbraucher. Für digitale Produkte (Mietvertrag online, Betriebskostenabrechnung online, Webinare) gelten zusätzlich die Besonderen Geschäftsbedingungen für digitale Produkte unter Ziff. II. Für das digitale Produkte SCHUFA-MieterBonitätsauskunft online gelten zusätzlich die Besonderen Geschäftsbedingungen
für digitale Produkte unter Ziff. II. und III. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.


2. Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande mit

Haus & Grund Baden – Landesverband Badischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.
Lessingstr. 10
76135 Karlsruhe

Vereinsregister: AG Mannheim VR 100454


3. Angebot und Schritte zum Vertragsschluss

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern dient einer Aufforderung zur Bestellung.

Durch Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer separaten Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von zwei Werktagen annehmen. Die Bestellbestätigung erfolgt durch automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar (Zugangsbestätigung).


4. Preise und Versandkosten

Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile. Die Versandkosten werden Ihnen auf den Produktseiten, im Warenkorbsystem und auf der Bestellseite nochmals deutlich mitgeteilt.


5. Lieferung

Die Lieferung bei uns bestellter Waren erfolgt nur innerhalb Deutschlands mit Postversand. Die Lieferzeit beträgt 3-5 Tage. Auf evtl. abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der jeweiligen Produktseite hin.


6. Zahlung

Die Zahlung erfolgt per Rechnung oder Einzug im Lastschriftverfahren.


7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.


8. Vertragssprache

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.


9. Vertragstextspeicherung

Wir speichern den Vertragstext (Rechnung) und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch hier auf dieser Seite einsehen und herunterladen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Login einsehen.


10. Bestellvorgang

Wenn Sie das gewünschte Produkt gefunden haben, können Sie dieses unverbindlich durch Anklicken des Buttons in den Warenkorb legen. Den Inhalt des Warenkorbs können Sie jederzeit durch Anklicken des Buttons unverbindlich ansehen. Die Produkte können Sie jederzeit durch Anklicken des Symbols „Papierkorb“ wieder aus dem Warenkorb entfernen. Wenn Sie die Produkte im Warenkorb kaufen wollen, klicken Sie den Button „Bestellvorgang fortsetzen“. Bitte geben Sie dann Ihre Daten ein. Die Pflichtangaben sind mit einem * gekennzeichnet. Eine Registrierung ist erforderlich. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Nach Eingabe Ihrer Daten gelangen Sie über den Button „Bestellvorgang fortsetzen“ zur Bestellseite, auf der Sie Ihre Eingaben nochmals überprüfen können. Durch Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ schließen Sie den Bestellvorgang ab. Der Vorgang lässt sich jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen.


11. Kundendienst

Sie erreichen unseren technischen Support unter und den Kundendienst für allgemeine Fragen, Reklamationen
und Beanstandungen werktags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 0721-831280 sowie per E-Mail unter .


12. Widerrufsrecht

Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

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Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Haus & Grund Baden – Landesverband Badischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.
Lessingstr. 10
76135 Karlsruhe
Telefon 0721 831280
Fax 0721 8312812
info@landesverband-baden.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.


Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

Haus & Grund Baden – Landesverband Badischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.
Lessingstr. 10
76135 Karlsruhe
Telefon 0721 831280
Fax 0721 8312812
info@landesverband-baden.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Angabe der Ware oder Dienstleistung
_______________________________________

Angabe der Rechnungsnummer
(freiwillige Angabe)


_______________________________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

___________________________

Name des/der Verbraucher(s)

_______________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s)





_______________________________________

_______________________________________

_______________________________________


_____________________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)


Datum ____________________________


__________________________________

(*) Unzutreffendes streichen.



Das Widerrufsrecht für Mietverträge online, Betriebskostenabrechnung online, Webinare und SCHUFA-MieterBonitätsauskunft online ist gesondert unter II. Besondere Geschäftsbedingungen für digitale Produkte, Ziffer 3, geregelt.

Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden, um Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen infolge mangelhafter Verpackung zu vermeiden. Bitte beachten Sie, dass diese vorgenannten Modalitäten nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts sind.


13. Gewährleistung und Garantien

Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.

Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergabe; die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt.

Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.

Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).

Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
  • im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.


14. Haftung

Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt 

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit 
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung 
  • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart 
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist. 

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.


15. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 1 ODR-VO und § 36 VSBG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.


16. Schlussbestimmungen

Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.


II. Besondere Geschäftsbedingungen für digitale Produkte
(Mietvertrag online, SCHUFA-MieterBonitätsauskunft online, BK-Abrechnung online, Webinare)

Die nachstehenden Besonderen Geschäftsbedingungen für digitale Produkte enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr. Sie gelten in Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ziffer I. Soweit einzelne Klauseln hieraus den Bedingungen der unten stehenden Regelungen widersprechen, gelten untenstehende Bedingungen als speziellere Regelung. Sich nicht widersprechende Klauseln gelten nebeneinander.


1. Vertragsgegenstand

Die Annahme des Nutzungsvertrags über die webbasierte Software zur Erstellung und Verwaltung von Mietverträgen und Betriebskostenabrechnungen und die Bestellung von SCHUFA-MieterBonitätsauskünften im Rahmen des erworbenen Umfangs (Kontingente) erfolgt durch die Sendung einer E-Mail an die vom Kunden angegebene und im Online-Shop unter www.hausundgrund-mietvertrag.de oder www.hausundgrund-onlineprodukte.de registrierte E-Mail-Adresse. Die erworbenen Kontingente stehen unter „Mein Konto“ zur Verfügung.


2. Vertragsschluss

Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.


3. Widerrufsrecht für Mietvertrag online und SCHUFA-MieterBonitätsauskunft online, BK-Abrechnung online, Webinare

Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend der ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Besondere Hinweise:

Wenn Sie im Bestellvorgang ausdrücklich zustimmen, dass Haus & Grund Baden vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnt (insbesondere Freischaltung zur Benutzung vom Mietvertrag online und SCHUFA-MieterBonitätsauskunft online) verlieren Sie durch diese Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht.

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Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der

Haus & Grund Baden – Landesverband Badischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.
Lessingstr. 10
76135 Karlsruhe
Telefon 0721 831280
Fax 0721 8312812
info@landesverband-baden.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

Haus & Grund Baden – Landesverband Badischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.
Lessingstr. 10
76135 Karlsruhe
Telefon 0721 831280
Fax 0721 8312812
info@landesverband-baden.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Angabe der Ware oder Dienstleistung
_______________________________________

Angabe der Rechnungsnummer
(freiwillige Angabe)


_______________________________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

___________________________

Name des/der Verbraucher(s)

_______________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s)





_______________________________________

_______________________________________

_______________________________________


_____________________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)


Datum ____________________________


__________________________________

(*) Unzutreffendes streichen.



4. Zahlung

In unseren Online-Shops www.hausundgrund-mietvertrag.de und www.hausundgrund-onlineprodukte.de steht Ihnen als Zahlungsart nur die SEPA-Lastschrift zur Verfügung. Haben Sie uns das SEPA-Mandat erteilt, erfolgt die Zahlung per Einzug von Ihrem Bankkonto. Über das Datum der Kontobelastung werden wir Sie gleichzeitig mit der Übermittlung der Rechnung in einer Vorabankündigung informieren, mindestens 6 Tage vor Einzug. Den jeweiligen Rechnungsbetrag ziehen wir zum 14. des auf den Kauf folgenden Monats ein. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende / einen Feiertag, so verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Werktag.

  • ücklastschriften werden mit 6,00 Euro in Ansatz gebracht.
  • Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Einrichtung einer Zugangssperre zum System vor.
  • Bei Zusendung einer Rechnung per Post auf Wunsch des Kunden wird eine Gebühr von 5,00 Euro erhoben.


III. Allgemeine Geschäftsbedingungen SCHUFA

Allgemeine Geschäftsbedingungen
und Hinweise der SCHUFA für die Bestellung der SCHUFA-MieterBonitätsauskunft über Haus & Grund Baden, Landesverband Badischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. (nachfolgend Haus & Grund genannt) im Online Verfahren

I. Produktbeschreibung SCHUFA-MieterBonitätsauskunft

Die SCHUFA-MieterBonitätsauskunft ist ein Produkt der SCHUFA Holding AG (nachfolgend „SCHUFA“ genannt) zur Darstellung der Bonitätsinformation zu einem Mietinteressenten oder zu einem Mieter vor Beitreibungsmaßnahmen, das über Haus & Grund Baden, Landesverband Badischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V., (nachfolgend „Haus & Grund“ genannt) über die Internetplattform SCHUFA Multiplikatoren Plattform bezogen werden kann.
Die SCHUFA-MieterBonitätsauskunft ist nach Bestellung durch Haus & Grund bei der SCHUFA für sechs Wochen in einem von der SCHUFA für Haus & Grund eingerichteten Bereich abrufbar. Sie können die SCHUFA-MieterBonitätsauskunft dort als PDF-Datei herunterladen und ausdrucken.

II. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SCHUFA

Im Rahmen der Beauftragung von Haus & Grund zum Bezug der SCHUFA-MieterBonitätsauskunft akzeptieren Sie im Rahmen Ihrer Bestellung durch Anklicken der entsprechenden Checkbox diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hinweise der SCHUFA für die Bestellung der SCHUFA-MieterBonitätsauskunft über Haus & Grund Baden, Landesverband Badischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. im Online Verfahren“ (im Folgenden „SCHUFA-AGB“ genannt).

Die SCHUFA-AGB können auch nach Vertragsschluss auf www.hausundgrund-mietvertrag.de aufgerufen, ausgedruckt sowie heruntergeladen bzw. gespeichert werden. Die sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen gelten nur innerhalb der Parteien dieses Vertrages. Eine Schutzwirkung zugunsten Dritter ist hiermit nicht verbunden.
Die SCHUFA verwaltet die ihr übergebenen Daten treuhänderisch und vertraulich.
Die Zusammenarbeit mit der SCHUFA beruht auf dem Prinzip der gegenseitigen Information. Daher sind Sie bei Abruf der SCHUFA Daten in Bezug auf einen Mieter verpflichtet, der SCHUFA bestimmte Informationen mitzuteilen (vgl. Abschnitt II.6).

Der Weg zum Vertragsschluss/ Bestellung

Als Nutzer der Internetplattform www.hausundgrund-mietvertrag.de können Sie bei Haus & Grund die SCHUFA- MieterBonitätsauskunft bestellen. Wenn Sie sich das erste Mal für den Bezug der SCHUFA-MieterBonitätsauskunft in dem internen Bereich von Haus & Grund einloggen erfolgt eine Prüfung Ihrer Identität durch Haus & Grund im eigenen Namen.
Nach der Freischaltung können Sie die Daten des Mietinteressenten oder des Mieters eingeben und für das Produkt SCHUFA-MieterBonitätsauskunft mit dem Klicken des Buttons (SCHUFA-Anfrage) ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Bestellung des SCHUFA-MieterBonitätsauskunft gegenüber der SCHUFA abgeben. Haus & Grund führt in Ihrem Auftrag die Einholung der SCHUFA-MieterBonitätsauskunft durch. Die SCHUFA nimmt dieses Angebot durch die Bereitstellung der SCHUFA-MieterBonitätsauskunft zum Abruf über Haus & Grund für Sie an.

1. Voraussetzungen des Abrufs und der Nutzung der SCHUFA-MieterBonitätsauskunft

Die SCHUFA-Produkte stehen Ihnen als Eigentümer von Wohn- oder Gewerberaum zur Verfügung. Als Verwalter dürfen Sie SCHUFA-Produkte beziehen, sofern Sie vom Eigentümer des (Vermietungs)-Objektes vollumfänglich mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragt wurden. Die Eigenschaft als Eigentümer des Vermietungsobjektes bzw. als Verwalter ist der SCHUFA auf Anforderung schriftlich nachzuweisen.

1.1 Sie dürfen nur dann eine Auskunft über eine betroffene Person einholen, wenn

(1) sie ein berechtigtes Interesse am Erhalt der Daten haben UND

(2) sie mit den korrekten und vollständigen Personalien der betroffenen Person (Name, Vorname, Geschlecht, private Anschrift und Voranschrift und möglichst unter Angabe des Geburtsdatums und des Geburtsortes) anfragen.

1.2 Sie dürfen mithilfe der Bonitätsprüfung vor Abschluss eines Mietvertrages über Wohnraum zu einer bestimmten betroffenen Person nur dann eine Auskunft einholen, wenn der Mietinteressent unter Einbeziehung des „SCHUFA-Hinweises und der ergänzenden SCHUFA-Information“ über die Anfrage vorab informiert wurde UND der Abschluss des Mietverhältnisses über Wohnraum nur noch von dem Ergebnis der Bonitätsprüfung abhängt.

1.3 Die Bonitätsprüfung vor Verwalterzustimmung über einen Kaufinteressenten vor dem Verkauf einer Wohnung aus einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern (WEG), dürfen Sie nur einholen, wenn Sie als Verwalter einer Veräußerung der Wohnung nach § 12 Abs.1 Wohnungseigentumsgesetz zustimmen müssen UND der Kaufinteressent über die Anfrage rechtzeitig vorab unter Verwendung des „SCHUFA-Hinweises für die WEG Auskunft und der ergänzenden SCHUFA-Information“ informiert wurde.

1.4 Sie dürfen eine Adressanfrage zu einer bestimmten betroffenen Person nur zur Ermittlung von offenbar unbekannt verzogenen Mietern, mit denen Sie eine vertragsgemäße Geschäftsbeziehung führen nutzen oder zu Beitreibungszwecken durchführen, sofern schutzwürdige Belange der betroffenen Person unter keinen Umständen entgegenstehen.

1.5 Sie sind verpflichtet die erfolgte Informationserteilung gegenüber der jeweiligen betroffenen Person in jedem Einzelfall zu dokumentieren und der SCHUFA auf Verlangen einen Nachweis hierüber zur Verfügung zu stellen.

1.6 Die SCHUFA wird im Rahmen der Anfrage Ihren Namen erfassen. Die SCHUFA speichert Ihre Anfrage im Datenbestand der betroffenen Person mit einem Anfragemerkmal sowie Ihrem Namen. Damit dokumentiert die SCHUFA im Datenbestand das berechtigte Interesse am Erhalt der Auskunft gemäß den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und die Übermittlung der Daten an Sie. Ebenso werden Ihre Meldungen (vgl. Abschnitt II.6 und 7) mit Ihrem Namen zu der betroffenen Person gespeichert. Die betroffene Person kann somit anhand der Daten Ihre Anfrage bzw. Meldung nachvollziehen.

1.7 Die von der SCHUFA erhaltenen Daten dürfen Sie ausschließlich zum angefragten Zweck verwenden. Sie dürfen diese Daten keinem Dritten zugänglich machen und Sie müssen die Daten unwiederbringlich löschen, wenn sie nicht mehr für den angefragten Zweck und für die Erfüllung anderer gesetzlicher Pflichten erforderlich sind.

2. Inhalt der SCHUFA-MieterBonitätsauskunft

2.1. Die SCHUFA speichert Daten über natürliche Personen, die von ihren Vertragspartnern gemeldet oder aus allgemein zugänglichen Quellen und amtlichen Bekanntmachungen entnommen bzw. von sonstigen Informationsdienstleistern bezogen wurden; ggf. auch Hinweise von betroffenen Personen zur eigenen Person. Zu minderjährigen Personen ab dem siebten Lebensjahr, deren Geschäfte mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter zustande gekommen sind, speichert die SCHUFA nur Giro-, Handels- und Telekommunikationskonten sowie Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen.

Zu Mietinteressenten werden Auskünfte nur erteilt, sofern neben den vorgenannten Anforderungen des SCHUFA-Verfahrens, die beauskunfteten Daten öffentlichen Schuldner- und Insolvenzverzeichnissen entnommen sind oder es sich um sonstige Daten über negatives Zahlungsverhalten handelt, bei denen die dem jeweiligen Eintrag zugrundeliegende Forderung noch offen ist oder – sofern sie sich zwischenzeitlich erledigt hat – die Erledigung nicht länger als ein Jahr zurückliegt und die Forderungen kumuliert einen Betrag in Höhe von € 400,-- übersteigen. In Anbetracht der Begrenzung der Meldepflicht auf Verträge mit natürlichen Personen, enthalten die SCHUFA-Auskünfte keinen vollständigen Überblick über die Gesamtverbindlichkeiten dieser Personen, wie z. B. die Haftung aus einer Gesellschaftereigenschaft.

2.2 Bei der Datenweitergabe an ihre Vertragspartner beachtet die SCHUFA den Grundsatz der Wettbewerbsneutralität. Die SCHUFA wird insoweit alle ihre Vertragspartner gleich behandeln. In den SCHUFA-Produkten ist keine Information darüber enthalten, wer die betreffenden Daten eingemeldet hat.

2.3 Mit einer Bonitätsprüfung erhalten Sie Informationen darüber, ob und welche Daten die SCHUFA zu der betroffenen Person aus öffentlichen Schuldner- und Insolvenzverzeichnissen speichert, sowie sonstige der SCHUFA Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO i.V.m. § 31 Abs. 2 BDSG übermittelten Daten über nichtvertragsgemäßes Verhalten, die die SCHUFA von ihren Vertragspartnern erhält.

2.4 Die SCHUFA wendet bei der Datenverarbeitung die allgemein übliche Sorgfalt an. Mit den SCHUFA-Produkten werden jedoch weder Existenz noch Identität der angefragten Person bestätigt. Darum obliegt die Identitätsprüfung vor jeder Anfrage und bei Verwendung der Auskunft dem Empfänger. Dies gilt insbesondere bei der Beauskunftung von Daten, die den öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen entnommen wurden.

2.5 Der SCHUFA-Score wird immer nur als Momentaufnahme berechnet und hat daher nur eine Aussagekraft für den Augenblick der Beauskunftung. Durch Änderung der zugrunde liegenden Informationen kann er somit bereits am nächsten Tag überholt sein. Nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen dürfen Entscheidungen zulasten der betroffenen Person nicht ausschließlich auf eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten gestützt werden. Dies gilt nicht, wenn der betroffenen Person von vornherein die Möglichkeit eingeräumt wurde, ihren Standpunkt mit der Folge einer Überprüfung geltend zu machen.

2.6 Bei Abweichungen zwischen den gespeicherten bzw. beauskunfteten Daten und den Daten der Anfrage, kann ein Hinweis durch die SCHUFA 
erfolgen. Wenn der Auskunftsempfänger die Identität nicht eindeutig feststellen kann, unterliegt die Auskunft einem absoluten Nutzungsverbot. Der Vertragspartner ist in diesen Fällen verpflichtet, der SCHUFA das Ergebnis seiner Identitätsprüfung mitzuteilen.

2.7 Liegt zu einer Person kein auskunftspflichtiges Merkmal vor, wird nur mitgeteilt, dass die angefragte Person im SCHUFA-Datenbestand gespeichert ist (NB = Personenstammsatz ohne auskunftspflichtige Merkmale).

2.8 Sind über die angefragte Person keine Daten gespeichert, wird dieses mit „KEINE INFORMATION“ („KI“) über die angefragte Person im SCHUFA-
Datenbestand mitgeteilt.

2.9 Die Auskunft ist erteilt, wenn sie die Schnittstelle der SCHUFA verlassen hat und Ihnen auf der SCHUFA-Plattform zum Abruf bereitgestellt wurde.

3. Wirtschaftsinformationen

Der Bezug von Wirtschaftsinformationen unterliegt folgenden zusätzlichen Bestimmungen:

3.1 Sie sind ist berechtigt, u.a. Wirtschaftsinformationen in Form der SCHUFA-Kompaktauskunft von der SCHUFA zu erhalten. Die SCHUFA kann derartige Informationen mit Unterstützung Dritter zur Verfügung stellen. Hinsichtlich Art und Umfang der verschiedenen Auskunftsprodukte stellt die SCHUFA Ihnen Musterauskünfte auf der SCHUFA-Plattform zur Verfügung.

3.2 Die zu einem Unternehmen gespeicherten Daten kann die SCHUFA nur beauskunften, wenn das angefragte Unternehmen eindeutig identifiziert werden kann. Sie sind daher verpflichtet, mit den korrekten und vollständigen Daten (Name des Inhabers/Firmenname, Straße; Hausnummer; ein zu langer Straßenname ist in normierter Schreibweise so abzukürzen, dass die Hausnummer mit angegeben werden kann), PLZ, Ort und unter Angabe des Anfragegrundes anzufragen. Bei Handelsregister-Unternehmen ist eine Beauskunftung über die Angabe der Handelsregister-Nummer möglich. Alternativ kann eine Beauskunftung über die Angabe der SCHUFA-ID erfolgen.

3.3 Bei der Erteilung von Wirtschaftsinformationen die entsprechende Auskunftsanfrage als Auftrag, Wirtschaftsinformationen auf der Basis zu liefern, die der SCHUFA nach billigem Ermessen für die Beurteilung der Verhältnisse als wesentlich bekannt geworden sind. Wirtschaftsinformationen werden auf der Basis der durch die SCHUFA genutzten Datenbanken grundsätzlich ohne zusätzliche Recherche und Prüfung der Aktualität der dort vorhandenen Daten erteilt.

3.4 Im Rahmen von Wirtschaftsinformationen werden können bei einzelnen Auskunftsprodukten sog. Kreditlimitempfehlungen abgegeben werden. Neben der Bonität berücksichtigt die Kreditlimitempfehlung u. a. die Größe des Unternehmens und Bilanzkennzahlen. Die Empfehlung beinhaltet keine Einschätzung, ob vorherige Auskunftsempfänger entsprechend der dort beauskunfteten Kreditlimitempfehlung Lieferungen / Dienstleistungen erbracht haben oder in welcher Höhe das beauskunftete Unternehmen den Höchstkredit in Anspruch genommen hat.

3.5 Die Kreditlimitempfehlung bietet u.a. daher keine objektive Einschätzung des zulässigen Waren- und/oder Dienstleistungskredits, der gewährt werden kann.
Ferner erfolgen in Wirtschaftsinformationen Angaben zur wirtschaftlichen Betätigung. Hierzu werden die Klassifikationen der Wirtschaftszweigsystematik des Statistischen Bundesamtes oder andere übliche Klassifikationen genutzt. Die Zuordnung eines Unternehmens zu einem Wirtschaftszweig (Verbranchung) basiert auf einem hochautomatisierten Verfahren, bei dem der Geschäftsgegenstand ausgewertet wird. Eine zu 100% verlässliche Angabe zur wirtschaftlichen Betätigung ist nicht möglich.

3.6 Wirtschaftsinformationen können auch sog. Zahlungsverhaltensinformationen enthalten. Diese gewährleisten keine objektive Einschätzung über das tatsächliche Zahlungsverhalten. Wirtschaftsinformationen können auch Angaben über das Zahlungsverhalten der Organe oder Gesellschafter enthalten. Diese Erteilung ist jedoch nur möglich, wenn die Interessenabwägung ergibt, dass die Kenntnis der Bonität der jeweiligen natürlichen Person im Rahmen einer Wirtschaftsauskunft erforderlich ist. Sofern erteilte Wirtschaftsinformationen auch Angaben über das Zahlungsverhalten der Organe oder Gesellschafter enthalten, ist die SCHUFA verpflichtet dies zur Dokumentation des berechtigten Interesses in dem Datenbestand des Organs oder Gesellschafters zu speichern.

4. Die Vergütung/Zahlung

Die von Ihnen über Haus & Grund bezogene Auskunft wird Ihnen von Haus & Grund Baden, Landesverband Badischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. in eigenem Namen in Rechnung gestellt.

5. Löschfristen, Verfahren und Löschung bei Beschwerde gegenüber der SCHUFA

Informationen über nicht vertragsgemäßes Verhalten werden in der Regel jeweils nach einem Zeitraum von drei vollen Kalenderjahren gelöscht, insbesondere wenn sie in dieser Zeit erledigt werden.

6. Meldung von titulierten Forderungen an die SCHUFA

6.1 Die Zusammenarbeit mit der SCHUFA beruht auf dem Prinzip gegenseitiger Information. Aufgrund Ihrer Teilnahme an diesem System, sind Sie verpflichtet der SCHUFA Informationen zu Ihren Mietern zu übermitteln.

6.2 Die Einmeldung titulierter Forderungen erfolgt über das Meldeformular, das für Sie unter www.schufa.de/hug zum Download bereit steht. Der Meldung ist der vollständige Titel in Kopie als Anlage beizufügen, sowie die aktuelle Zahlungsaufforderung, sofern der Titel älter als drei Jahre ist.

6.3 Sie sind dazu verpflichtet, bei unklaren oder unvollständigen Meldungen etwaige Rückfragen der SCHUFA oder von Haus & Grund unverzüglich vollständig und richtig zu beantworten, sowie zur Aufklärung von Reklamationen und im Falle von Rechtsstreitigkeiten alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Strengt ein Betroffener wegen einer SCHUFA-Meldung gegen Sie ein Gerichtsverfahren an, müssen Sie die SCHUFA unverzüglich informieren. Diese Verpflichtung gilt bis zur Löschung der Daten im SCHUFA Datenbestand.

6.4 Die Pflicht zur Übermittlung umfasst Informationen zu titulierten Forderungen (im Nachfolgenden „titulierte Forderung“ bzw. „Titel“ genannt) und ist auf einen Zeitraum von zwei Jahren nach Mietvertragsabschluss beschränkt. Sie sind verpflichtet, nach Abwägung der beiderseitigen Interessen nach § 28a BDSG, der SCHUFA Daten zu titulierten Forderungen zu übermitteln, wenn die folgenden Anforderungen vorliegen:
• Der titulierten Forderung muss ein Mietverhältnis zugrunde liegen (rückständige Mietzinsen, Nebenkosten, Renovierungskosten, Schadensersatz aus Mietverhältnis etc.).
• Die titulierte Summe muss den Betrag von 50,- € überschreiten.
• Der Titel muss im Rubrum (Deckblatt der titulierten Forderung, auf dem die Parteien genannt sind) den Vermieter selbst als Gläubiger ausweisen.
• Der Titel muss vollstreckungsfähig sein, also auch einen Nachweis über die Vollstreckungsklausel und die Zustellung enthalten.
• Sofern der Titel bereits älter als drei Jahre ist, sollten Sie ihn erst nach einer erneuten Zahlungsaufforderung und Fristablauf an die SCHUFA übermitteln.

7. Nachberichtspflicht in Bezug auf gemeldete Forderungen

7.1 Sie sind dazu verpflichtet, der SCHUFA innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung nachträgliche Änderungen der der ursprünglichen Meldung zugrundeliegenden Tatsachen mitzuteilen (vgl. § 28a Abs. 3 BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus dem Formular „ Änderungsmitteilung“, das zwingend zu nutzen ist und unter www.schufa.de/hug für Sie zum Download bereit steht.

7.2 Die sogenannte Nachberichtigungspflicht betrifft insbesondere:
• Änderungen Ihrer Personendaten (z.B. Anschriftenänderungen),
• Änderungen von Personendaten des Mietschuldners (z.B. Anschriftenänderungen),
• Zahlungsvorgänge, die zur (Teil-) Erledigung der titulierten Forderung führen,
• die Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfs gegen die titulierte Forderung und
• die Mitteilung über das Ergebnis/die Entscheidung über das seitens des Mieters eingelegten Rechtsmittels, insbesondere, wenn sich aus diesem das Obsiegen des Mieters ergibt.

8. Aufnahme in den SCHUFA-Datenbestand

8.1 Die Aufnahme in den SCHUFA-Datenbestand erfolgt mit Datum und Betrag durch Haus & Grund und lässt auch Sie als Meldenden erkennen für den die Haus & Grund die Meldung vornimmt, damit der Betroffene (Mieter) in der Selbstauskunft die Herkunft des Eintrages nachvollziehen kann.

8.2 Die Bestätigung der Aufnahme der Meldung in den SCHUFA-Datenbestand erfolgt an Sie per Post an die von Ihnen in der Meldung angegebene Anschrift.

9. Haftung

9.1 Sie haften gegenüber der SCHUFA für alle Schadensersatzansprüche, die durch unzulässige Anfragen bzw. unvollständige, unzulässige oder unvollständige Meldungen entstehen, die Sie oder Haus & Grund zu vertreten haben.

9.2 Die SCHUFA haftet nicht für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der ihr von den übrigen Teilnehmern des SCHUFA-Systems gemeldeten bzw. aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen entnommenen oder sonstigen Informationsdienstleistern zur Verfügung gestellten Daten, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

9.3 Im Übrigen haften die Parteien im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

10. Ihre datenschutzrechtlichen Verpflichtungen

10.1 Durch den Abruf von personenbezogenen Daten eines Mietinteressenten werden Sie „Verantwortlicher“ im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 4Nr. 7 DS-GVO). Dies bedeutet, dass Sie nun verantwortlich für einen gesetzeskonformen und insbesondere datenschutzrechtlich zulässigen Umgang der Daten des Mietinteressenten bzw. des Unternehmens sind.

10.2 Kern Ihrer Verpflichtung ist insbesondere, dass Sie die Daten über den Mietintressenten lediglich für die Entscheidung über das Mietverhältnis nutzen, dass Sie diese keinem Dritten zugänglich machen dürfen und so bald wie möglich löschen müssen (vgl. Abschnitt II.2). Sie sind auch verpflichtet, diese Informationen ausreichend durch die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu schützen (vgl. Art. 32 DS-GVO).

10.3 Die SCHUFA ist verpflichtet, das berechtigte Interesse Ihrer Abfrage im Stichprobenverfahren zu überprüfen. Deswegen müssen Sie innerhalb eines Zeitraums von 12 (zwölf) Monaten nach der Abfrage in der Lage sein, das berechtigte Interesse Ihrer Abfrage nachweisen zu können. Dies können Sie z.B. dadurch erfüllen, dass Sie die entsprechende Dokumentation aufbewahren. Sie sind verpflichtet auf eine entsprechende Nachfrage innerhalb von vier Wochen zu antworten. Sofern Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, ist die SCHUFA insbesondere befugt Ihnen gegenüber keine weitere Auskunft zu erteilen.

11. Bereitstellung / Verfügbarkeit

Die SCHUFA-MieterBonitätsauskunft kann über die Webseite www.hausundgrund-mietvertrag.de bestellt und nach einer erfolgten Bestellung abgerufen werden. Eine jederzeitige Verfügbar- und Erreichbarkeit dieser Webseiten kann nicht gewährleistet werden.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Diese SCHUFA-AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Wiesbaden.

12.2 Es bestehen keine mündlichen Vereinbarungen zu diesen SCHUFA-AGB. Änderungen oder Ergänzungen dieser SCHUFA-AGB oder der übrigen Vertragsdokumente bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. AGB des Kunden werden nicht in den Vertrag mit einbezogen.

12.3 Sollte eine oder mehrere der Bestimmungen SCHUFA-AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder der Bestimmungen soll, sofern und soweit rechtlich möglich, eine dem Sinn und Zweck dieser SCHUFA-AGB entsprechende Regelung gelten. Sollte durch die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung oder mehrerer Bestimmungen eine Lücke entstehen oder sollte sich dieser Vertrag aus anderen Gründen als unvollständig erweisen, ist diese Lücke im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Partner, auszufüllen.